3G-Lockerung bei ärztlicher Verordnung

Liebe Patienteninnen und Patienten, mit den aktuell geltenden Corona-Verordnung gibt es diesbezüglich den 3-Regelungen Lockerungen: Für alle ärztlich verordnete Therapien wie die Klassische Krankengymnastik, Lymphdrainagen, Bobath, Manuelle Therapie oder medizinisches Gerätetraining ist kein Nachweis notwendig. Die Pflicht zum Tagen von medizinischen Masken besteht weiterhin.

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