Sowohl Neuanmeldungen für Physiotherapie als auch die Fortführung begonnener Therapien sind jederzeit möglich. Dazu gehören u.a. die Krankgymnastik am Gerät, medizinische Trainingstherapie und FPZ Rückenschmerztherapie.
„Verordnungsfähige“ Selbstzahlerleistungen ohne Rezept, zum Beispiel Krankengymnastik am Gerät oder medizinische Trainingstherapie sind nun mit den neuesten Lockerungen wieder möglich.
Selbstverständlich gelten dabei nach wie vor erhöhte Anforderungen im Hygieneschutz für Patienten und Mitarbeiter. Moderne, verantwortungsvolle Praxen arbeiteten bereits vor Auftreten des Corona-Virus mit hohen Hygienestandards. Dazu gehören das Bereitstellen von Desinfektion für Kunden und Mitarbeiter.