Die Physiotherapiepraxen in Deutschland sind wieder vollständig geöffnet (wie auch Arztpraxen, Ergotherapeuten, Optiker, Apotheken, Hörakkustiker, Kosmetikstudios oder Friseure). Mit den seit 11.5.2020 geltenden Lockerungen der Kontaktbeschränkungen stehen die Physiotherapiepraxen Ihren Kunden jetzt wieder mit Ihrem vollständigen Leistungsangebot zur Verfügung: von der klassischen Krankengymnastik, über Osteopathie bis zur Massage.
Sowohl Neuanmeldungen für Physiotherapie als auch die Fortführung begonnener Therapien sind jederzeit möglich. Dazu gehören u.a. die Krankgymnastik am Gerät, medizinische Trainingstherapie und FPZ Rückenschmerztherapie.
„Verordnungsfähige“ Selbstzahlerleistungen ohne Rezept, zum Beispiel Krankengymnastik am Gerät oder medizinische Trainingstherapie sind nun mit den neuesten Lockerungen wieder möglich.
Selbstverständlich gelten dabei nach wie vor erhöhte Anforderungen im Hygieneschutz für Patienten und Mitarbeiter. Moderne, verantwortungsvolle Praxen arbeiteten bereits vor Auftreten des Corona-Virus mit hohen Hygienestandards. Dazu gehören das Bereitstellen von Desinfektion für Kunden und Mitarbeiter.