3G-Lockerung bei ärztlicher Verordnung
Liebe Patienteninnen und Patienten,
mit den aktuell geltenden Corona-Verordnung gibt es diesbezüglich den 3- Regelungen Lockerungen: Für alle ärztlich verordnete Therapien wie die Klassische Krankengymnastik, Lymphdrainagen, Bobath, Manuelle Therapie oder medizinisches Gerätetraining ist kein Nachweis notwendig. Die Pflicht zum Tagen von medizinischen Masken besteht weiterhin.
Medical Fitness und Wellnessbehandlungen ohne Rezept sind weiterhin erlaubt, aber unter den bekannten 3G-Regelungen. Bitte bringen Sie hierzu ein aktuellen 3G-Nachweis in Form eines Impf-, Genesen- oder Corona-Negativ-Bescheinigung mit.
Mehr Informationen dazu erhalten Sie direkt in der Einrichtung.